Verordnungen
- Im Bezirks-Verordnungsblatt erfolgt seit 1. Jänner 2023 die rechtsverbindliche Kundmachung von Verordnungen der steirischen Bezirkshauptmannschaften, sofern nicht besondere Kundmachungsregeln gelten wie z.B. im Straßenverkehr. Das elektronische Bezirks-Verordnungsblatt ersetzt die frühere gedruckte Kundmachung von Verordnungen in der Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark.
Dieser Link führt zu den Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark im Bezirks-Verordnungsblatt ab 01.01.2023.
- Im sogenannten konsolidierten Landesrecht sind bei jeder Rechtsvorschrift allfällige Änderungen eingearbeitet. Diese Dokumente dienen nur der Information und sind rechtlich unverbindlich.
Dieser Link führt ins konsolidierte Landesrecht zu den derzeit geltenden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, die längerfristig oder im ganzen Bezirk gelten.