Sozialarbeit im StSUG
Beratung- und Betreuungsleistung im Rahmem des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz
Mit der Sozialarbeit im StSUG stellt das Land Steiermark eine Beratungs- und Betreuungsleistung zur Verfügung
Aufgaben der Beratung
- Nachhaltige und soziale Stabilisierung, sowie
- die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit oder Vermittelbarkeit
- Verpflichtende Beratung nach § 12 StSUG für BezieherInnen
An wen richtet sich die Beratung
- Beratung oder Unterstützung benötigen und/oder
- eine akute finazielle oder soziale Notsituation erleben.